Auswahlkriterien
Auswahlkriterien für die Teilnahme an einem Schüleraustausch
(Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 07.06.2016)
- Grundsätzlich gilt: Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung.
- Sorgfalt und Zuverlässigkeit im Bewerbungsprozess werden vorausgesetzt.
- Schülerinnen und Schüler, die an einem Austauschprojekt teilnehmen möchten, müssen über Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit verfügen, sich in sprachlich und kulturell andere Lebenszusammenhänge einzufühlen und einzufügen. Das Verhalten der an einem Austausch interessierten Schüler muss daher im Einklang stehen mit dem MGTT- Leitbild (Achtsamkeit im Umgang mit Lehrern und Mitschülern). Beim Auswahlprozess ist die Einbeziehung des jeweiligen Klassenlehrers sowie eventuell weiterer den Schüler unterrichtender Lehrer nötig. Vorraussetzung ist eine Verhaltensnote eins oder zwei im laufenden bzw. vorangehenden Schuljahr.
- Auch die Leistung – sowohl der Kenntnisstand in der jeweiligen Fremdsprache, vor allem aber die Gesamtleistungsfähigkeit – ist je nach Länge eines Austausches entscheidend für die Teilnahme. Da der Besuch der ausländischen Gastschüler in Deutschland auch in klassenarbeitsintensive Phasen fallen kann, muss die Mehrbelastung durch die Gästebetreuung von jedem am Austausch beteiligten Schüler problemlos bewältigt werden können.
- Wer an einem Austausch teilnehmen möchte, muss auch bereit sein, seinen Partner beim Gegenbesuch bei sich aufzunehmen insofern ein solcher stattfindet.